Donnerstag, 29.12.2016

Änderung des §31 HHVG (Heil- und Hilfsmittelverordnungsgesetz)

Wundmanager der PsoriSol besorgt

Im  Februar 2017 ist im Bundestag die letzte Anhörung zur Änderung des §31 HHVG ( Heil- und Hilfsmittelverordnungsgesetz)  im SGB V; diese würde besagen, dass zukünftig nur noch Wundflüssigkeit -aufsaugende und wundabdeckende Verbandsmaterialien einfach verordnet werden können. Für jede andere Wundversorgung müsste dann eine detaillierte Begründung mit der Notwendigkeit durch den verordnenden Arzt geschrieben sowie die Erstattung dieser Wundversorgung  extra beantragt werden. Wir befürchten, dass die Menschen mit schlecht heilenden Wunden die Leidtragenden dieser Gesetzesänderung sein werden. Die  ambulante Versorgung der Wunden erfolgt dann nicht mehr wundphasengerecht nach dem aktuellen Stand der Medizin, sondern mit längst überholten Methoden. Somit würde die Wundheilung gebremst oder gar verhindert werden; Belastungen wie Schmerzen, Gerüche oder Infektionen müssten in Kauf genommen werden.

Dieses Thema bewegt uns als Wundmanager, v.a. in einer dermatologischen Fachklinik,  natürlich besonders stark- unser Anspruch an eine patienten-orientierte und  professionelle Wundversorgung wird dadurch deutlich  beeinträchtigt.

Der ICW hat jetzt eine Unterschriftenaktion gegen diese geplante  Neufassung  gestartet.

Näheres zu dem Thema bei Interesse unter https://www.icwunden.de/

Dieser Text wurde verfasst von Frau Carmen Gebert, Stationsleitung und Wundmanagerin

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